Hilfe für Ersthelferinnen und Ersthelfer

Von der Unfallkasse des Landes Berlin heißt es dazu auf der Webseite: "Sie haben einem Menschen in einer Notsituation geholfen. Für Ihren couragierten Einsatz sprechen wir Ihnen unsere Anerkennung und unseren Dank aus. Soweit Sie sich durch Ihre Hilfeleistung körperlich verletzt haben, Ihr Eigentum beschädigt wurde oder Sie bei der Verarbeitung des Erlebten Unterstützung benötigen, standen Sie unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Wenn Sie Ihre Hilfeleistung in Berlin erbracht haben, ist die Unfallkasse Berlin die richtige Ansprechpartnerin für Sie.

 

Der besondere Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung besteht für Personen, die als Ersthelferinnen und Ersthelfer Schaden erlitten haben. Die Opfer von Gewalttaten können einen Anspruch auf Entschädigung haben nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG). Zuständig hierfür ist in Berlin das Landesamt für Gesundheit und Soziales. Informationen zur Entschädigung für Opfer von Gewalttaten."