Begriffe in der PSNV

Notfallseelsorge und Krisenintervention

Notfallseelsorge oder auch Notfallbegleitung ist psychosoziale und seelsorgerische Krisenintervention im Auftrag der Kirchen in der Gesellschaft. Sie ist darauf ausgerichtet Opfer, Angehörige, Beteiligte und Helfer von Notfällen (Unfall, Großschadenslagen usw.) in der akuten Krisensituation zu beraten und zu stützen. Aber auch Hilfe nach häuslichen traumatischen Ereignissen, wie nach erfolgloser Reanimation, plötzlichem Kindstod und Suizid, sowie Begleitung der Polizei bei der Überbringung von Todesnachrichten gehört zum Einsatzspektrum der Notfallseelsorge. (Quelle: Wikipedia)

Begriff Psychosoziale Notfallversorgung

Der Begriff Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) beinhaltet die Gesamtstruktur und die Maßnahmen der Prävention sowie der kurz-, mittel- und langfristigen Versorgung im Kontext von belastenden Notfällen bzw. Einsatzsituationen. 

Ziele der PSNV sind: 
- Prävention von psychosozialen Belastungsfolgen 
- Früherkennung von psychosozialen Belastungsfolgen nach belastenden Notfällen bzw. Einsatzsituationen 
- Bereitstellen von adäquater Hilfe für betroffene Personen und Gruppen zur Erfahrungsverarbeitung sowie die angemessene Behandlung von Traumafolgestörungen 

Grundannahmen der PSNV: 
Grundannahme der PSNV ist es, dass zur Bewältigung von psychosozialen Belastungen und kritischen Lebensereignissen zunächst personale Ressourcen (wie Coping-Strategien, Kontrollüberzeugung, Selbstwirksamkeitserwartung, Optimismus etc.) und soziale Ressourcen im informellen sozialen Netz der Betroffenen aktiviert werden. Maßnahmen der PSNV wirken ergänzend oder substituierend im Fall des (zeitweise) Fehlens oder Versiegens dieser Ressourcen. 

(Quelle: BBK)

Rahmenvereinbarung PSNV in Berlin

In den Jahren 2005-2010 arbeiteten die Vertreter der PSNV-Anbieter in Berlin in enger Zusammenarbeit mit der Berliner Feuerwehr und der Berliner Polizei unter der Federführung der Senatsinnenverwaltung ein Papier aus, das im Großschadensfall die Koordinierung der Psychosozialen Notfallversorgung regelt. Dazu erklären sich die unterzeichnenden Organisationen bereit, ihre PSNV-Kräfte an der Einsatzstelle zu bündeln. 

Die Beteiligten sind einig, dass nur auf diesem Weg die gute Betreuung von Opfern und Angehörigen gewährleistet werden kann.