Grundlagen

In ihrem langjährigen Wirken kann die Notfallseelsorge in Berlin eine positive Bilanz ziehen. Notfallseelsorger*innen und Kriseninterventionshelfer*innen sind in Notfällen zu unverzichtbaren Partner*innen für die Mitarbeiter*innen von Feuerwehr und Polizei und für die anderen Einsatzkräfte vor Ort geworden. Die ebenfalls gute Kooperation mit den Leitstellen der Verkehrsträger in Berlin, insbesondere der BVG, hat es unter anderem ermöglicht, betroffenen U-Bahn- und Straßenbahnfahrer*innen nach Fahrgastunfällen Hilfe und Gespräche anzubieten und dadurch Entlastung zu ermöglichen.

Seit 2004 gibt es einen Kooperationsvertrag zwischen der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, dem Erzbistum Berlin und der Johanniter-Unfall-Hilfe und dem Malteser Hilfsdienst. Inzwischen arbeiten die Kooperationspartner auch mit den Teams des Arbeiter-Samariter-Bunds, des Berliner Roten Kreuzes, der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft und der Muslimischen Notfallseelsorge Berlin zusammen.

Die Anzahl der Einsätze steigt von Jahr zu Jahr, vor allem im Bereich der Verkehrsträger und der Hinterbliebenen-Betreuung, sowie in der Mitwirkung beim Überbringen einer Todesnachricht. Unterschieden nach dem Anlass wurden die Notfallseelsorger und Kriseninterventionshelfer sehr oft für die Betreuung Hinterbliebener nach Unfällen, Suiziden oder auch plötzlichem Kindstod in Anspruch genommen.

Die Notfallseelsorge/Krisenintervention Berlin ist darauf ausgerichtet, Betroffene, Beteiligte und Einsatzkräfte von Notfällen (Unfall, Großschadenslagen usw.) in der akuten Krisensituation zu beraten und zu stützen. Aber auch Hilfe nach häuslichen traumatischen Ereignissen, wie nach erfolgloser Reanimation, plötzlichem Kindstod und Selbstmord, sowie Begleitung der Polizei bei der Überbringung von Todesnachrichten gehört zum Einsatzspektrum der Notfallseelsorge.

Die Finanzierung der Arbeit der Notfallseelsorge / Krisenintervention Berlin wird von den Mitgliedern der Notfallseelsorge/Krisenintervention Berlin getragen. Eine entsprechende finanzielle Unterstützung der Arbeit oder der Ausrüstung seitens des Landes Berlin wird seit 2018 gewährt.