Vereinbarungen zur Zusammenarbeit

Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Kooperationspartner der
Notfallseelsorge/Krisenintervention Berlin mit
dem Arbeiter-Samariter-Bund, Landesverband Berlin e.V.

1. Die Kooperationspartner der Notfallseelsorge/Krisenintervention Berlin, das Erzbistum Berlin und die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz als Träger der Notfallseelsorge Berlin, die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. LV Berlin/ Brandenburg, Regionalverband Berlin, und der Malteser Hilfsdienst e.V., Erzdiözese Berlin, als Kooperationspartner, treffen mit dem Arbeiter-Samariter-Bund, Landesverband Berlin e.V., eine Vereinbarung zur Psychosozialen Notfallversorgung im Land Berlin.

2. Der Arbeiter-Samariter-Bund, Landesverband Berlin e.V., benennt eine Person und entsendet diese als eine/n besonders geeignete Mitarbeiterin/Mitarbeiter in das
Leitungsteam der Notfallseelsorge/Krisenintervention Berlin. Darüber hinaus vertritt sie/er die Kriseninterventionshelferinnen und -helfer des Arbeiter-Samariter-Bundes, Landesverband Berlin e.V. in der Notfallseelsorge/Krisenintervention Berlin.

3. Alle notwendigen persönlichen Angaben der Kriseninterventionshelferinnen und -helfer des Arbeiter-Samariter-Bundes, Landesverband Berlin e.V. werden in der Alarmierungsdatenbank der Notfallseelsorge/Krisenintervention erfasst. Die Kriseninterventionshelferinnen und -helfer des ASB sind den übrigen Notfallseelsorgerinnen und Notfallseelsorgern sowie den Kriseninterventionshelferinnen und -helfern der Notfallseelsorge/Krisenintervention Berlin im Einsatz gleichgestellt.

4. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollten sich einzelne Bestimmungen der Vereinbarungen als unwirksam erweisen, so bleibt die Vereinbarung im Übrigen wirksam.

5. Die Vereinbarung tritt am 13. Dezember 2011 in Kraft und kann von jeder oder jedem Beteiligten beendet werden.

Berlin, den 13. Dezember 2011