Umgang mit Gewalt, Mobbing und sexueller Diskriminierung
Die Notfallseelsorge/Krisenintervention Berlin hat eine besondere Verantwortung Menschen in Not gegenüber, zu denen die Mitarbeitenden von Feuerwehr und Polizei gerufen werden. Sie hat aber Verantwortung gegenüber den Menschen, die sich in ihr ehren- und hauptamtlich engagieren. Wir gehen als Kooperationspartner von einem partnerschaftlichen Menschenbild aus.
Alle Menschen in Not und die Mitarbeitenden der Notfallseelsorge/Krisenintervention Berlin haben ein Recht auf Würde und persönliche Integrität, die nicht angetastet werden dürfen. Die Kooperationspartner der Notfallseelsorge/Krisenintervention Berlin und damit die Notfallseelsorge/Krisenintervention Berlin duldet keinerlei Form von Diskriminierung, Belästigung oder Gewalt.
Begrifflichkeiten
Diskriminierung
Für Betroffene ist Diskriminierung ein Begriff, der eine persönliche Alltagserfahrung beschreibt. Dahinter stehen konkrete Ausgrenzungserfahrungen, Beleidigungen und/oder Verletzungen. Auch die Benachteiligung von Menschen oder Gruppen aufgrund persönlicher Merkmale (soziale Herkunft, Behinderung(en), Hautfarbe, politische oder religiöse Einstellung, sexueller Neigungen usw.). Es gilt der Grundsatz der Gleichheit der Rechte aller Menschen in der Arbeit und Organisation der Notfallseelsorge/Krisenintervention Berlin.
Sexuelle Belästigung
"Eine sexuelle Belästigung ist eine Benachteiligung in Bezug auf § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 4, wenn ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen gehören, bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird." (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, §3, Absatz4)
Von der sexuellen Belästigung zu unterscheiden sind sexuelle Diskriminierung und sexuelle Gewalt. Sexuelle Gewalt ist strafbar.
Mobbing
"Im arbeitsrechtlichen Verständnis erfasst der Begriff des Mobbing fortgesetzte, aufeinander aufbauende oder ineinander übergreifende, der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienende Verhaltensweisen, die nach Art und Ablauf im Regelfall einer übergeordneten, von der Rechtsordnung nicht gedeckten Zielsetzung förderlich sind und jedenfalls in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder andere ebenso geschützte Rechte wie die Ehre oder die Gesundheit des Betroffenen verletzen. Ein vorgefasster Plan ist nicht erforderlich. Eine Fortsetzung des Verhaltens unter schlichter Ausnutzung der Gelegenheiten ist ausreichend." (aus der Urteilsbegründung des LAG Thüringen von 10.04.2001)
Mobbing kann körperliche oder verbale Angriffe auf eine Person. Mobbing stellt keine einmalige Handlung dar sondern wiederholt sich über einen längeren Zeitraum.
Anlaufstellen und Kontaktdaten
Wenn Sie eine Diskriminierung, sexuelle Belästigung oder ein Mobbingverhalten melden möchten, können Sie dies gerne tun.
Zentrale Ansprechperson für Betroffene außerhalb der Notfallseesorge/Krisenintervention Berlin
N.N., Georgenkirchstr. 69/70, 10249 Berlin, 030/24344-291, notfallseelsorge-berlin(at)ekbo.de
Zentrale Ansprechperson für Mitarbeitende in der Notfallseelsorge/Krisenintervention Berlin
N.N., Georgenkirchstr. 69/70, 10249 Berlin, 030/24344-291, notfallseelsorge-berlin(at)ekbo.de
Weitere Anlaufstellen:
Die Zentrale Anlaufstelle der EKD .help bietet unabhängige Information für Betroffene sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche und der Diakonie.
Terminvereinbarung für telefonische Beratung:
Mo 16.30 – 18.00 Uhr
Di – Do 10.00 – 12.00 Uhr
zentrale(at)anlaufstelle.help
Kostenlos und anonym: 0800 5040112
Beratungsstellen im Land Berlin
Beratungsstellen im Land Brandenburg