Kooperationsvertrag Notfallseelsorge/Krisenintervention Berlin

Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Träger der Notfallseelsorge Berlin mit 

der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Landesverband Berlin/ Brandenburg, Kreisverband Berlin und dem Malteser Hilfsdienst e.V. Erzdiözese Berlin

1. Das Erzbistum Berlin und die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz als Träger der Notfallseelsorge Berlin (im folgenden Träger genannt), die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. LV Berlin/ Brandenburg, Kreisverband Berlin, und der Malte­ser Hilfsdienst e.V., Erzdiözese Berlin (im folgenden Hilfsorganisationen genannt) vereinbaren auf der Grundlage der "Ordnung der Notfallseelsorge in Berlin" vom 11. September 2002 für den Bereich des Landes Berlin eine Zusammenarbeit in der Notfallseelsorge und in Krisensituationen im Land Berlin. 

2. Jede Hilfsorganisation benennt eine Person und entsendet diese als eine/n besonders geeignete Mitarbeiter/Mitarbeiterin in das Leitungsteam der Notfallseelsorge als beisitzendes Mitglied ohne Stimmrecht. Darüber hinaus vertritt sie/er die Kriseninterventionshelferinnen und -helfer seiner Hilfsorganisation in der Notfallseelsorge Berlin.

3. Die Hilfsorganisationen bilden gemäß ihren vereinsspezifischen Ausbildung- und Prüfungsordnungen ihre Kriseninterventionshelferinnen und -helfer selbst aus.
Diese arbeiten gleichberechtigt als Notfallhelfer/innen in der Notfallseelsorge Berlin mit.
Bei der Grundausbildung ist ein ordentliches Mitglied des Leitungsteams der Notfallseelsorge beteiligt.

4. Die Auswahl der Kriseninterventionshelferinnen und -helfer erfolgt in Absprache zwischen dem Leitungsteam der Notfallseelsorge und den Hilfsorganisationen. Folgende Voraussetzungen müssen für eine Mitarbeit vorhanden sein:

  • Christliche Grundeinstellung und eine Orientierung am christlichen Menschenbild
  • Emotionale Stabilität
  • Kontaktorientierung
  • Bereitschaft und Fähigkeit zur Empathie und zum Rapport
  • Emotionale Abgrenzung
  • Sicheres Auftreten und Handlungsfähigkeit in unbekannten Situationen und Stresssituationen
  • Bereitschaft zur Aus- und Fortbildung
  • Bereitschaft zur Selbstreflexion und zum Erfahrungsaustausch im Team (Supervision)

5. Die Kriseninterventionshelferinnen und -helfer der Hilfsorganisationen sind den Notfallhelferinnen und -helfern im Einsatz gleichgestellt.

6. Die Kriseninterventionshelferinnen und -helfer arbeiten ehrenamtlich oder nebenamtlich.

7. Bis zu einer Finanzierungsregelung tragen die Beteiligten dieser Vereinbarung die bei ihnen entstehenden Kosten selbst.

8. Die Träger der Notfallseelsorge Berlin streben an, in Zusammenarbeit mit den Hilfsorganisationen die örtlichen Notfallseelsor­ger/innen und Kriseninterventionshelfer/innen in vier regionalen Gruppen zu organisieren und durch regelmäßige Treffen die Binnenkommunikation zu stärken und die regionalen Arbeitsabläufe zu optimieren. 
Zur Betreuung der regionalen Untergruppen ernennt das Leitungsteam aus seiner Mitte ordentliche Mitglieder zu Regionalleiterinnen bzw. Regionalleitern.

9. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollten sich einzelne Bestimmungen der Vereinbarungen als unwirksam erweisen, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

10. Die Vereinbarung tritt am 15.04.2004 in Kraft und kann von jeder oder jedem Beteiligten unter

Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden.

Berlin, den 07.04.2004