Gedenken an die Opfer terroristischer Gewalt

Berlin Interesting

Am Freitag, dem 11. März 2022, wird zum ersten Mal der Nationale Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt begangen.

(c) Justus Münster, 2016

Die Bundesregierung hat am 16. Februar 2022 die Einführung des Gedenktages und dessen jährliche Begehung am 11. März ab dem Jahre 2022 beschlossen. Er knüpft dabei auf nationaler Ebene an den Europäischen Gedenktag für die Opfer des Terrorismus an, der nach den Bombenanschlägen in Madrid vom 11. März 2004 ins Leben gerufen wurde. Die Europäische Union gedenkt seit 2005 jährlich an diesem Tag der Betroffenen terroristischer Gräueltaten weltweit. Neben der Prävention, der Deradikalisierung und einer effektiven Gefahrenabwehr sowie der Bekämpfung von Extremismus und terroristischer Gewalt soll mit dem Gedenktag auch die Situation der Betroffenen weiter in den Fokus gerückt werden.

Die Gedenkveranstaltung der Bundesregierung findet am 11. März 2022 von 13:00 bis 14:00 Uhr im Kronprinzenpalais in Berlin statt. Aufgrund der anhaltenden SARS-CoV2-Pandemie und den damit einhergehenden Restriktionen für Veranstaltungen der Bundesregierung werden an dieser jedoch keine Gäste teilnehmen. Die Veranstaltung kann über einen Livestream unter www.protokoll-inland.de mitverfolgt werden. Es werden eine Gebärdensprachdolmetschung und eine Untertitelung verfügbar sein.

Für die Bundesregierung spricht die Bundesministerin des Innern und für Heimat, Nancy Faeser. Die Hauptansprache hält der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Stephan Harbarth. Die Perspektive von Betroffenen terroristischer Gewalt in ihrer gesamten Breite stellt Prof. Dr. Petra Terhoeven ebenso dar wie der Beauftragte der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland, Pascal Kober.

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat anlässlich des Gedenktages am 11. März 2022 die bundesweite Trauerbeflaggung der Dienstgebäude des Bundes angeordnet.

Pressemitteilung des BMI vom 9.3.22